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Bäume müssen verkehrssicher sein. Hierzu müssen diese in regelmäßigen Abständen auf Mängel und Defekte kontrolliert werden.

Die rechtliche Grundlage:

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Straßen und Wege, je nach deren Bedeutung für den Verkehr (Verkehrsaufkommen) in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht. --- Das berechtigt aber nicht die Entfernung aller Bäume aus der Nähe von Straßen, denn der Verkehr muss gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherheit liegt in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (BGH Urteil vom 21.01.1965)

Die Baumkontrollrichtlinien (der FLL) -Richtlinien für Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, gelten für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen, zum Beispiel Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel - und Sportanlagen, in Grün - , Freizeit - und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen.

 

Die Baumkontrolle nach FLL - Richtlinie ist eine visuelle Baumkontrolle, zu der noch weitere Werkzeuge wie zum Beispiel Schonhammer, Maßband und Fernglas verwendet werden können.

 

Wenn die visuelle Baumkontrolle mit keinem abschließenden Ergebnis beendet werden kann, werden weitere, eingehende Untersuchungen durchgeführt (siehe Sonderkontrollen).

 

 

Baumkataster und Verwaltung von Bäumen:

 

Im Baumkataster werden alle Bäume mit Ihren Merkmalen und Schäden eingetragen.

 

Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit der Bäume werden erstellt und dokumentiert.

 

Gerne helfen wir Ihnen!